ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG UND AKTUELLE INFORMATIONEN ZU PLANUNGEN
Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle Formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen informieren.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Planungsverfahren. Dabei wird bei der Bauleitplanung grundsätzlich zwischen der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" und der "öffentlichen Auslegung" unterschieden. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch Auslegungen zu Planungen anderer Behörden.
Während der Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.