Fundbüro

Im Ordnungsamt können Sie gefundene Gegenstände abgeben und nach Gegenständen fragen, die Sie verloren haben. Vielleicht können wir Ihnen helfen. Die Anzeigepflicht gefundener Gegenstände ab einem Wert von 5,- EUR ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gem. § 973 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige das Eigentum an der Sache, wenn der Verlierer nicht ermittelt werden kann.

Hundesteueranmeldung

Die An- und Abmeldung von Hunden können Sie in der Kämmerei unseres Amtes, Bereich Steuern, vornehmen. Den Steuerbescheid stellt Ihnen das Steueramt zu. Bei der Abmeldung von Hunden sollten Sie möglichst eine Bescheinigung Ihres Tierarztes über den Tod Ihres Tieres und/oder die Hundesteuermarke mitbringen. Sollte Ihr Hund die Steuermarke verloren haben, so erhalten Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,- EUR eine Ersatzhundesteuermarke.

Gewerbean-, um- und -abmeldung

Die Antragstellung erfolgt mittels Vordruck, der im Amt Barnim-Oderbruch, Ordnungsamt, Zimmer 118, zu erhalten ist.

(Tel. 033456/39918)

Gewerbeanmeldung:

- natürliche Personen:                                                   = 26,00 EUR

- juristische Personen mit einem gesetzl. Vertreter:         = 31,00 EUR

- für jeden weiteren gesetzl. Vertreter:                            = 13,00 EUR

Gewerbeummeldung natürliche und juristische Personen = 20,00 EUR

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hierfür ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Es kann aber auch eine dritte Person mit der Antragstellung beauftragt werden. Diese benötigt eine Vollmacht und den Personalausweis des Antragstellers. Die Gebühr beträgt 13,- EUR. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen zu rechnen.

Geburtenbeurkundung

Zur Beurkundung einer Geburt sind mitzubringen:

-bei ledigen Müttern die Geburtsurkunde (ggf. Vaterschaftsanerkennung)

-bei verheirateten Müttern das Stammbuch der Familie (enthalten sind hier
 die Eheurkunde und die Geburtsnachweise der Ehegatten).
 Diese Unterlagen geben Sie bitte bei der Anmeldung zur Entbindung im
 Krankenhaus ab.

-bei einer Hausgeburt zusätzlich die Bescheinigung der Hebamme

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Reisepaß oder eine Bescheinigung der zusätzlichen Behörde bezüglich der Staatsangehörigkeit vorzulegen.

Bei weiteren Fragen beraten Sie die Standesbeamten des Amtes Barnim-Oderbruch persönlich oder telefonisch (033456/39911) gern weiter.

Führungszeugnisse

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie im Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie im Amt Barnim-Oderbruch gemeldet sind. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Personalausweis oder ihren Paß mit. Kosten/Gebühr: 13,- EUR

Einfache Auskunft aus dem Melderegister

Jede im Amt Barnim-Oderbruch gemeldete Person hat das Recht, Auskünfte über die eigenen gespeicherten Meldedaten kostenlos zu erhalten. Auch Dritte erhalten auf persönliches oder schriftliches Ersuchen gebührenpflichtig Auskunft (5,00 EUR) über bestimmte Daten. Das Einwohnermeldeamt darf über Vor- und Familiennamen, die Anschrift und über den Doktorgrad Auskunft geben. Sie können die Gebühr in bar im Einwohnermeldeamt entrichten. Schriftliche Anfragen fügen Sie bitte die Gebühr per Verrechnungsscheck bei.

Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf das Einwohnermeldeamt ihm/ihr eine erweiterte Registerauskunft (gebührenpflichtig, 8,00 EUR) geben. Dieses sind Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Famliennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht). Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter und Sterbetag und Ort. An die Glaubhaftmachung berechtigten Interesses werden hohe Anforderungen gestellt. Hierbei erfolgt grundsätzlich eine kritische Abwägung des berechtigten Interesses des Auskunftssuchenden und der schutzwürdigen Belange des Betroffenen.

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften: Unterschriften beglaubigt das Einwohnermeldeamt nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten oder sie ausdrücklich anerkennen.

Kosten/Gebühr: 1,50 EUR

Beglaubigungen von Schriftstücken (Zeugnisse, Diplome etc.) werden ebenfalls durch das Einwohnermeldeamt ausgeführt.

Kosten/Gebühr pro Beglaubigung: 1,50 EUR

Das Standesamt kann beglaubigte Abschriften nur herausgeben, wenn das Original vom selben Standesamt ausgestellt worden ist, also die dazugehörigen Personenstandsregister vorliegen. Aus den vorliegenden Registern können auch Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden neu ausgestellt werden.

Kosten/Gebühr: 10,00 EUR

Kinderreisepass

Gültigkeitsdauer: 6 Jahre

maximal jedoch bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren: 13 EUR

Verlängerung: 6 EUR

vorzulegen sind: Geburtsurkunde

Ein Lichtbild aus neuerer Zeit kann mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich während der Antragstellung ein Foto aufzunehmen.

Der Antrag kann nur von der sorgeberechtigten Person gestellt werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen auf dem Antrag persönlich unterschreiben.

Sterbefallbeurkundung

Wer ist zur Anzeige verpflichtet bzw. berechtigt:

Gemäß § 29 PStG sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat

2. die Person, in derenWohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Jeder der im Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Personen ist nur dann zur Anzeige verpflichtet, wenn ein in der Reihenfolge früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist. Die Anzeige des Sterbefalls ist mündlich zu erstatten.

Ist mit der Anzeige ein bei der Handwerkskammer oder IHK registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.

Welches Standesamt ist zuständig:

Nach § 28 PStG ist das Standesamt für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Wann ist anzuzeigen:

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Gemäß § 31 PStG ist bei der Anzeige eines Sterbefalles der Personenstand des Verstorbenen anzugeben.

a) bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde

b) bei verheirateten Verstorbenen: Geburtsurkunde und Eheurkunde

c) bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen: Selbiges, allerdings mit Auflösungsvermerk

d) bei Ehen, bei denen der Ehepartner für tot erklärt worden ist, zusätzlich der Beschluss über die Todeserklärung

e) der Totenschein

f) ggf. Personaldokumente der verstorbenen Person

Welche Gebühren sind zu entrichten:

für eine Sterbeurkunde 10,00 EUR für jede weitere Urkunde 5,00 EUR Bestattungsunternehmen übernehmen alle Behördengänge für Sie.

Sie beauftragen in diesem Fall ein Unternehmen Ihrer Wahl und erteilen ihm die nötigen Vollmachten.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gern.

Telefon: 033456 / 39911

Telefax: 033456 / 34843

Meldebescheinigung

Auf Wunsch wird Ihnen eine Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie im Amt Barnim-Oderbruch gemeldet sind. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mit!

Kosten: 5,00 EUR

Ausstellung von Personalausweisen

Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Der neue Personalausweis

Der Antragsteller muß persönlich vorsprechen.

Ein Lichtbild aus neuerer Zeit kann mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich während der Antragstellung ein Foto aufzunehmen.

Erstantragsteller sollten die Geburtsurkunde  vorlegen.

Für Personen unter 24 Jahren hat der PA 6 Jahre Gültigkeit, ansonsten 10 Jahre. Der ungültige Ausweis muß abgegeben werden.Die Bearbeitungszeit beträgt bei der Bundesdruckerei 2-3 Wochen.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt des Amtes Barnim-Oderbruch, Zimmer 119. (Tel. 033456/39928)

weitere Gebührenregelungen zum neuen Ausweis

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter
 

Vorläufiger Personalausweis

Der Antragsteller muß bei der Antragstellung oder der Abholung persönlich erscheinen. Ein Lichtbild aus neuerer Zeit kann mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich während der Antragstellung ein Foto aufzunehmen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen. Wenn bereits ein neuer fälschungssicherer Ausweis vom Amt Barnim-Oderbruch ausgestellt wurde, genügt die Vorlage dieses Ausweises. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. Die Gebühr beträgt 10,- EUR. Der alte Personalausweis ist abzugeben. Bei Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises sofort!

Reisepass

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.

Ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerer Zeit kann mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich während der Antragstellung ein Foto aufzunehmen.

Erstantragsteller legen bitte die Geburtsurkunde vor.Minderjährige brauchen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten.Der ungültige Reisepass kann entwertet und als Andenken behalten werden.

Bei der Antragstellung werden die Fingerabdrücke gespeichert.

Die Gebühren sind, wie folgt festgesetzt:

-Bürger bis zum 24.Lebensjahr entrichten 37,50 Euro für die Gültigkeit von 6 Jahren.

-Ab dem 24.Lebensjahr wird der Reisepass für 10 Jahre ausgestellt und kostet 60,00 Euro.

Die Wartezeit  beträgt 3-4 Wochen, also rechtzeitig beantragen.

Die Expressbearbeitung innerhalb von 3 Werktagen kostet :

unter 24 Jahren 69,50 EUR

über 24 Jahren 91,00 EUR 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Meldeamt des Amtes Barnim-Oderbruch, Zimmer 119. (Tel. 033456/39928)

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Anforderungen an das Lichtbild: Frontalaufnehme nach internationalen Standards. Die Gültigkeit beträgt bis zu einem Jahr.

Kosten: 26,00 EUR

Bauen/Bauantrag

Wer ist für den Wasser- und Bodenverband beitragspflichtig ?

Die Gemeinden des Amtes sind Mitglieder des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) und des Wasser- und Bodenverbandes "Stöbber/Erpe". Als Mitglieder dieser Verbände sind sie verpflichtet jährlich Beiträge zu entrichten. Laut Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, diese gezahlten Beiträge in Form von Gebühren auf die Eigentümer, Nutzer oder Pächter umzulegen. Dieser Umlage der Gebühren muss grundsätzlich eine Satzung zugrunde liegen.

Haben Sie weitere Fragen, so erreichen Sie mich unter der Telefonnummer: 03345639920 (Frau Birgit Stegemann)